Aufrüstung Bundes KTW

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  • Moin Moin,

    in unserer Einheit (NRW) haben wir einen Sprinter aus dem Jahr 2009 als KTW der Bundesbeschaffung. Das Fahrzeug ist noch wirklich gut in Schuss, die Funzel (DBS mit Drehspiegeln) ist definitiv nicht mehr zeitgenäß und am Tage kaum ersichtlich. Wir würden gerne den Schritt wie viele andere Einheiten gehen und den KTW mit LED-Frontblitzern und ggf. einer Heckkkennleuchte ausstatten (Beispiele folgen).

    Jetzt meine Frage: Ist das [reversible] Aufrüsten des KTW mit zusätzlichen Kennleuchten zulässig und / oder bedarf es dieser einer Genehmigung?

    Beispiele:

    Uno

    Dos

    Tres


    Danke! ;)

  • "Bund" ist hierbei etwas hoch gegriffen. Grundsätzlich ist bei Behörden immer der Dienstweg einzuhalten. Also am besten erstmal an die zuständige KatS-Behörde wenden.


    Btw: Soweit ich es in Erinnerung habe, wurde bei den Fahrzeugen bereits einiges vorgerüstet, sodass zum Beispiel Radio, EKG, Absaugpumpe leicht nachgerüstet werden können. Ob das bei Heckblaulicht und Frontblitzern auch der Fall ist, weiß ich nicht sicher.

  • Jetzt meine Frage: Ist das [reversible] Aufrüsten des KTW mit zusätzlichen Kennleuchten zulässig und / oder bedarf es dieser einer Genehmigung?

    Wir haben einen ähnlichen KTW bei uns stehen, da gilt: Alle Änderungen oder Termine sind mit der Katschutz-Behörde abzusprechen. Auch wenn es nur eine Kleinigkeit ist, MUSS dies abgesprochen bzw. die Erlaubnis dafür eingeholt werden..

  • Bei Bundfahrzeugen sind auch reversible Änderungen sind genehmigungspflichtig. Irreversible Änderungen sind im Grunde gar nicht möglich. Übrigens gehört dazu auch ein Radio, das in den Radio-DIN Schacht geschoben und angeschlossen wird.

    Die örtliche KatS-Behörde wendet sich dann ihrerseits an das BBK.

    vgl. Formänderungsverfahren - BBK


    Ich würde vielleicht die ketzerische Frage in den Raum stellen, ob denn ein KatS KTW wirklich eine Aufrüstung der Blaulichtanlage braucht (Stichwort: Eigenständiger Einsatz eines KTW B Bund außerhalb von MTF/EE).

    Technische Leitung