Moin Moin,
in unserer Einheit (NRW) haben wir einen Sprinter aus dem Jahr 2009 als KTW der Bundesbeschaffung. Das Fahrzeug ist noch wirklich gut in Schuss, die Funzel (DBS mit Drehspiegeln) ist definitiv nicht mehr zeitgenäß und am Tage kaum ersichtlich. Wir würden gerne den Schritt wie viele andere Einheiten gehen und den KTW mit LED-Frontblitzern und ggf. einer Heckkkennleuchte ausstatten (Beispiele folgen).
Jetzt meine Frage: Ist das [reversible] Aufrüsten des KTW mit zusätzlichen Kennleuchten zulässig und / oder bedarf es dieser einer Genehmigung?
Beispiele:
Danke!