DIN 14502-3 "Feuerwehrfahrzeuge - Teil 3: Farbgebung und besondere Kennzeichnungen

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  • Seit März 2022 gilt die überarbeitete DIN 14502-3 "Feuerwehrfahrzeuge - Teil 3: Farbgebung und besondere Kennzeichnungen". Durch die Veröffentlichung der Norm ändern sich diverse Punkte hinsichtlich Lackierung, Beklebung und Design der Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland signifikant. Vor allem für die Berechnung des 75% Flächenanteils der roten Grundfarbe gibt es nun präzise Vorgaben, was dazu führt, dass in der Regel auch der Kühlergrill an der Fahrzeugfront in der roten Grundfarbe lackiert werden muss. Verpflichtend sind zudem heckseitige Warnmarkierung und Feuerwehr-Schriftzüge an Front und Seiten. Neu sind auch die Farbvorgaben für verschiedene Bauteile. Rollläden und Leitersätze (an den Hubrettungsfahrzeugen) dürfen nicht mehr Anthrazit / Dunkelgrau lackiert werden.


    In der neuen Ausgabe vom Brandschutzmagazin wird ausführlich darüber berichtet.


    Was ist eure Meinung ?


    Quelle: Brandschutz DFZ

    Der frühe Vogel fängt den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse.


    Empfehlenswerter Emergency Community Discord: LunteTV

  • Kühlergrill an der Fahrzeugfront in der roten Grundfarbe lackiert

    Rollläden und Leitersätze (an den Hubrettungsfahrzeugen) dürfen nicht mehr Anthrazit / Dunkelgrau lackiert werden.

    Dachte ich anfangs auch, aber die Formulierung ist so, dass diese Flächen mit angerechnet werden, sobald sie rot sind, nicht aber wenn sie in einer anderen Farbe lackiert sind.
    Leider wird dunkelgrau und unlackiertes Plastik nicht durch die DIN von Einsatzfahrzeugen verbannt.

    Quote

    Anbauteile wie Fenster, Rollläden, Stoßstangen, Radläufe, Stoßleisten sowie alle nicht lackier-/beklebbaren Teile, die bis dato nicht berücksichtigt wurden, werden in die Flächenberechnung mit aufgenommen, wenn sie der Grundfarbe entsprechen. Andernfalls fließen sie, wie auch zuvor, nicht in die Flächenberechnung mit ein.

    Z.B. Ist ein Rollladen rot lackiert, wird er der Grundfläche zugerechnet, ist er Natur-/Alufarben wird die Fläche nicht berücksichtigt.

    Ich bin zu neunzig Prozent der Meinung, dass achtzig Prozent der Bevölkerung hundertprozentig zu verarschen sind.


    (Dieter Hildebrandt 1927-2013)

    Edited once, last by JuniorKDK ().

  • Leider wird dunkelgrau und unlackiertes Plastik nicht durch die DIN von Einsatzfahrzeugen verbannt.

    Die hätten Ruhig diesen SchiSchi von "Design-Elementen" verbannen können! Ein hoch auf das Einheits-Bayrische Einsatzfahrzeug in Rot mit Weißer Stoßstange und kaum Beklebung!

    Jetzt mal Ironie aus ... Aber eine Weiße/Neongelbe Beklebung auf Dunkelgrauen Geräteräumen/Anbauteilen Sticht besser raus als auf den Klassischen Grau. Warum man das jetzt ein Negativ Punkt sein soll und verbannt werden soll versteh ich persönlich nicht ganz.


    Schön das aber Dinge wie Heckwarnbeklebung u. co Pflicht sind und auch endlich Einheitlich geregelt worden sind. Da können Gemeinderäte dann endlich nicht mehr ankommen mit "Braucht ihr ja eh nicht ... Hier ist eh nicht so viel Verkehr"

  • Die hätten Ruhig diesen SchiSchi von "Design-Elementen" verbannen können! Ein hoch auf das Einheits-Bayrische Einsatzfahrzeug in Rot mit Weißer Stoßstange und kaum Beklebung!

    DIe meisten Designelemnte dienen leider der Optik und nicht der Sicherheit. Sonst hätten wir flächendeckend Battenburg, da gibt's wenigstens Sichtbarkeitsstudien und Umsetzungsrichtlinien dazu...

  • Ein hoch auf das Einheits-Bayrische Einsatzfahrzeug in Rot mit Weißer Stoßstange und kaum Beklebung!

    Wenn du da auf mein Profilbild abzielst, das wird sich (hoffentlich) zeitnah ändern :saint:

    Aber eine Weiße/Neongelbe Beklebung auf Dunkelgrauen Geräteräumen/Anbauteilen Sticht besser raus als auf den Klassischen Grau. Warum man das jetzt ein Negativ Punkt sein soll und verbannt werden soll versteh ich persönlich nicht ganz.

    weil es dunkle Flächen sind, so einfach ist das. Wie du schon schön selbst festgestellt hast, benötigt man hier auf dem dunkelgrau noch zusätzliche Farbe, um das ganze wieder sichtbar zu machen.


    Einen schönen Vergleich gibts da beim KFV Dachau, hier kann man gut sehen, was gut auffällt und was nicht (man muss den Kranarm einfach mal als anthrazitfarbenen Leiterpark sehen)

    Ich bin zu neunzig Prozent der Meinung, dass achtzig Prozent der Bevölkerung hundertprozentig zu verarschen sind.


    (Dieter Hildebrandt 1927-2013)

  • Leutnant Lunte: Durchaus sinnvolle Änderungen dabei:
    Schriftzug Feuerwehr muss an Front und Seiten vorhanden sein, Heckwarn- und Konturbeklebungen sind verpflichtend.

    Andere Sachen wie jetzt fast der Zwang zu roten Rolläden oder ggf. rotgefärbten Kühlergrill oder anderer Teile (wie will man sonst auf die 75% kommen?) ist nicht so toll.


    Durchaus sinnvolle Änderungen um das Aussehen der Feuerwehrfahrzeuge einheitlicher zu gestalten.

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    MFG Maxxam

  • Andere Sachen wie jetzt fast der Zwang zu roten Rolläden oder ggf. rotgefärbten Kühlergrill oder anderer Teile (wie will man sonst auf die 75% kommen?) ist nicht so toll.

    Was an „Rollos, Leiterparks, etc. werden nur dann für die Flächenberechnung berücksichtigt, wenn sie Rot sind“ ist so unverständlich?

    Du kannst die auch blau-grün gestreift machen, dann haben sie nur keinen Einfluss auf die Fläche und der Rest darf eben weniger bunt sein!

    Ich bin zu neunzig Prozent der Meinung, dass achtzig Prozent der Bevölkerung hundertprozentig zu verarschen sind.


    (Dieter Hildebrandt 1927-2013)

  • Auch wenn ich dafür vielleicht Ärger mit der Heimleitung hier bekomme. Aber du bist schon schwer von Begriff oder?


    ROLLOS DIE NICHT ROT SIND WERDEN NICHT FÜR DIE FLÄCHENBERECHNUNG BERÜCKSICHTIGT


    Da hat sich zur alten Version der Norm nichts geändert, die 75% rot gibt es schon immer.

    Ich bin zu neunzig Prozent der Meinung, dass achtzig Prozent der Bevölkerung hundertprozentig zu verarschen sind.


    (Dieter Hildebrandt 1927-2013)

  • DIN 14502-3: 2022-03 Feuerwehrfahrzeuge – Teil 3: Farbgebung und besondere Kennzeichnungen


    Wenn ich mir das bei Design112 so durchlese, habe ich nicht wirklich das Gefühl, dass sich großartig was ändern wird, sondern

    eher dass alte Regelungen konkretisiert wurden. Wenn ich mir aktuelle Neufahrzeuge anschaue sehe ich da nicht wirklich

    ein Problem. Kontur- und Heckmarkierung ist seit Jahren gängige Praxis.


    weil es dunkle Flächen sind, so einfach ist das. Wie du schon schön selbst festgestellt hast, benötigt man hier auf dem dunkelgrau noch zusätzliche Farbe, um das ganze wieder sichtbar zu machen.

    Das verstehe ich nicht so ganz. Wenn ich als Autofahrer auf ein Feuerwehrfahrzeug zukomme sehe ich es doch trotzdem, auch wenn es ein graue Rollos oder Stoßstange hat. Da reicht die Kontur- und Heckmarkierung völlig aus.

    Ob jetzt mein komplettes Auto oder nur die Umrisse reflektieren machen jetzt nicht so den Unterschied. Damit ist ein Feuerwehrfahrzeug schon deutlich sichtbarer als andere Verkehrsteilnehmer wie LKW oder so. Auch sollte man nicht vergessen, dass wir noch genug Licht am Fahrzeug haben, dass auch auf uns Aufmerksam macht.

  • Das verstehe ich nicht so ganz. Wenn ich als Autofahrer auf ein Feuerwehrfahrzeug zukomme sehe ich es doch trotzdem, auch wenn es ein graue Rollos oder Stoßstange hat. Da reicht die Kontur- und Heckmarkierung völlig aus.

    Ob jetzt mein komplettes Auto oder nur die Umrisse reflektieren machen jetzt nicht so den Unterschied. Damit ist ein Feuerwehrfahrzeug schon deutlich sichtbarer als andere Verkehrsteilnehmer wie LKW oder so. Auch sollte man nicht vergessen, dass wir noch genug Licht am Fahrzeug haben, dass auch auf uns Aufmerksam macht.

    Früher nannte man sowas Kontrastflächen und die sind abseits reflektierender Folien noch immer ein gutes Mittel zur verbesserten Wahrnehmung. Insbesondere geht es da um die Wahrnehmung bei Dämmerung und Dunkelheit, weil da selbst rot schnell zu einem grau oder schwarz wird. Kuck dir beispielsweise mal das alte Hessen- oder NRW-Design an und wie man dort eine gewisse Portion weiß als Kontrastmittel eingesetzt hat.

    Ein anderes gutes Beispiel ist das aktuelle Design von Bundespolizei, Zoll und ich glaube auch ein paar Landespolizeibehörden. Die verzichten bewusst auf eine silberne Grundfarbe bei ihren Einsatzfahrzeugen und setzten auf das besser zu erkennende Weiß.

  • Es sollte imho wie in Frankreich oder UK strikte einheitliche Vorgaben geben, die aber auf Grundlage wissenschaftlicher Erhebungen das Beste Maß an Sichtbarkeit bedeuten (Frankreich würde da als Beispiel wohl nicht runterfallen). Ein Einsatzfahrzeug muss nicht schön aussehen, sondern so auffällig wie möglich sein.


    Oder zumindest hätte man die Gelegenheit nutzen können, wenn man schon Warnmarkierung zur Pflicht macht, auch andere Dinge zur Erkennbarkeit beizutragen: Warum zum Beispiel sind Fahrzeuge ohne floureszierende Grundfarbe mit nicht-floureszierender Reflexbeklebung zulässig? Die Tagsichtbarkeit, gerade auch in der Dämmerung, würde von floureszierender Grundfarbe oder zumindest floureszierend-gelben Reflexelementen massiv profitieren. Warum sind Heckwarnmarkierungen in nicht-floureszierenden Farben zulässig? Wenn das gesamte Heck beklebt ist, wäre selbst bei flouresziender Grundfarbe eine Heckwarnbeklebung mit mindestens einer floureszierenden Farbe für die Tagsichtbarkeit sehr sinnvoll. Warnwesten müssen zur Tagsichtbarkeit floureszierend sein, warum dann Einsatzfahrzeuge nicht auch?


    Weil keine Frage es gibt Beispiele z.B von Design112, die sind von der Sichtbarkeit bei Nacht und bei Tag top und gleichzeitig kreativ: Zum Beispiel Wolfsburg (Farbflächen in floureszierendem rot, nennenswerte Reflexflächen über die gesamte Länge, Warnmarkierung am Heck mit floureszierendem rot) oder Paderborn (Vollfächige Bleklebung in floureszierendem rot und gelb, viel Reflexfläche, Warnmarkierung am Heck mit floureszierendem rot). Ein Negativbeispiel völlig ohne Flächen in floureszierender Farbe wäre dagegen der MTW der FFW Fürth von Design112.

  • JuniorKDK : https://www.design112.de/din-1…esondere-kennzeichnungen/

    "Die anrechenbare Fläche für die Grundfarbe, wurde bei dem bestehenden Wert belassen, sie muss allseitig (außer Dachfläche) jeweils zu min. 75 % in RAL 3000, RAL 3020 oder RAL 3026/24 erfolgen."


    "Anbauteile wie Fenster, Rollläden, Stoßstangen, Radläufe, Stoßleisten sowie alle nicht lackier-/beklebbaren Teile, die bis dato nicht berücksichtigt wurden, werden in die Flächenberechnung mit aufgenommen, wenn sie der Grundfarbe entsprechen. Andernfalls fließen sie, wie auch zuvor, nicht in die Flächenberechnung mit ein.
    Z.B. Ist ein Rollladen rot lackiert, wird er der Grundfläche zugerechnet, ist er Natur-/Alufarben wird die Fläche nicht berücksichtigt."


    Ließt sich für mich so das 75% des gesamten Fahrzeuges rot sein müssen und da Rollläden jetzt dazu zählen, also zu den 75%. Sprich wenn ich es schaffe das 75% meines Fahrzeuges rot sind, die Rollläden grau sein können und wenn nicht, müssen diese eingefärbt werden um auf die Prozentzahl zu kommen? Kann sein das ich auch auf dem Schlauch stehe :D


    AaronKl : Also einen MTW, der nicht mal eine SoSi hat, wird wohl nicht wirklich viel zu einem Einsatz fahren.
    Letztlich ist es Geschmackssache, aber die Karnevalswagen die in Paderborn oder Wolfsburg rumfahren, sind für mich einfach too much und sehen nicht mehr nach einem Feuerwehrfahrzeug aus.
    Gerade bei Dämmerung oder Nachts, ist wohl eher eine ordentliche Sondersignalanlage sinnvoller. Auch muss man natürlich Geld über haben um sich so ein aufwändiges Design leisten zu können


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    MFG Maxxam

  • "Anbauteile wie Fenster, Rollläden, Stoßstangen, Radläufe, Stoßleisten sowie alle nicht lackier-/beklebbaren Teile, die bis dato nicht berücksichtigt wurden, werden in die Flächenberechnung mit aufgenommen, wenn sie der Grundfarbe entsprechen. Andernfalls fließen sie, wie auch zuvor, nicht in die Flächenberechnung mit ein.
    Z.B. Ist ein Rollladen rot lackiert, wird er der Grundfläche zugerechnet, ist er Natur-/Alufarben wird die Fläche nicht berücksichtigt."


    Ließt sich für mich so das 75% des gesamten Fahrzeuges rot sein müssen und da Rollläden jetzt dazu zählen, also zu den 75%. Sprich wenn ich es schaffe das 75% meines Fahrzeuges rot sind, die Rollläden grau sein können und wenn nicht, müssen diese eingefärbt werden um auf die Prozentzahl zu kommen? Kann sein das ich auch auf dem Schlauch stehe :D


    Ne:

    Fahrzeug hat eine Fläche von 100%. Die oben genannten Teile sind jetzt in ihrer natürlichen Farbe, somit nicht rot. Dann werden diese Flächen von meiner Gesamtfläche abgezogen. Das, was dann übrig bleibt, sind dann die 100%, von der 75% der Farbe rot entsprechen müssen.

    Sind jetzt die Rollläden und die Stoßstange rot, dann ziehen wir von der ursprünglichen Gesamtfläche nur das ab, was nicht rot ist und abgezogen werden darf. Somit habe ich einen anderen Wert 100% als bei Alufarbenen Rollläden. Und somit ergibt sich für die 75% eine andere Fläche.


    Ich hoffe, es ist so für dich etwas verständlicher

    110-Jungs die man ruft - 112-Männer die auch kommen!


    #WirBleibenZuhause

  • Also einen MTW, der nicht mal eine SoSi hat, wird wohl nicht wirklich viel zu einem Einsatz fahren.

    Dass ein Fahrzeug auf dem Weg zur Feuerwehr mehrere Firmen besucht und es durchaus nicht unwahrscheinlich ist, dass das Fahrzeug wenn es keinen besonderen Ausbau bekommt, vom Logistikzentrum erst bei Design112 und dann bei einer örtlichen Werkstatt zum Sondersignaleinbau gelandet ist, ist so fernab deiner Fantasie?

    Auch muss man natürlich Geld über haben um sich so ein aufwändiges Design leisten zu können

    Niemand redet von aufwändig. Ich rede nur von der Wahl der genutzten Farben - nicht mehr und nicht weniger.

  • sb-modder : Danke

    AaronKl : Wäre natürlich auch eine Möglichkeit, wobei MTW ohne Sondersignalanlage nicht so selten sind.

    Bei den Farben sollte halt rot mit einem weißen oder gelben Design wählen, wenn das Fahrzeug aber nicht mehr nach Feuerwehr aussieht ist das auch ungünstig.

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    MFG Maxxam

  • Das ist auch eine Geldfrage, Stichwort Leasingfahrzeuge und Farbpalette der Hersteller

    Eben dieses, aktuell ist ja weiß bei Fahrzeugen wieder häufiger vertreten somit besser vermarktbar und häufig in der kostenlosen Farbpalette.


    Und bevor wer sagt weiße Autos sind doch seit Jahren wieder modern, wie schnell Beschaffungsbehörden arbeiten und neues aufnehmen sollte wohl jeder kenne .

    Die Ignoranz und Faulheit mancher überrascht mich immer wieder!

  • Kurzer Einschub an dieser Stelle. Ich habe Geld in die Hand genommen und mir einen Einblick in die DIN 14502-3 gegönnt.


    Es gibt darin eine Tabelle mit Farben die für bestimmte Bauteile zulässig sind.
    Die aufgeführten Bauteile sind Rollläden, Dachflächen, Aufstiegsleiter und der Leitersatz der Drehleiter.

    Die zur Auswahl stehenden Farben sind Feuerrot, Verkehrsrot, Leuchtrot, Leuchthellrot, Reinweiß, Schwefelgelb, Leuchtgelb, Dunkelgrau/anthrazit und Hellgrau/silberfarben


    Aufstiegsleitern und Leitersätze von Drehleitern dürfen ausschließlich hellgrau/silbern sein, nicht rot, nicht weiß nicht gelb nicht anthrazit!

    Dachflächen dürfen nicht gelb sein, alle anderen Farben sind erlaubt.

    Rollläden dürfen in allen aufgeführten Farben außer Dunkelgrau/anthrazit eingefärbt sein.


    Edit: Interessanterweise, der Ausleger vom Teleskopmast oder ein Kran müssen so lackiert sein, wie die Karosserie, die sind nicht an die Vorgaben aus der Spalte Leitersatz gebunden.

    Ich bin zu neunzig Prozent der Meinung, dass achtzig Prozent der Bevölkerung hundertprozentig zu verarschen sind.


    (Dieter Hildebrandt 1927-2013)