Katastrophenschutz NRW

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    Woraus schließt du das der BHP-50 ein Projekt für einen Ü-ManV ist?


    Nenn mir mal eine Stadt, die eine Lage mit 50 oder mehr Patienten selbstständig (also auch ohne jegliche Transportmittel aus der Umgebung!) abarbeitet. Es wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Alarmierung von PTZ-10 und/oder Ü-ManV-S-Komponenten aus den Nachbarkreisen kommen und insofern handelt es sich automatisch um eine Ü-ManV-Lage.


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    Aah so meint er das... naja also bei uns im Kreis werden 2 vorgehalten, meine das ist in anderen Kreisen genauso, wenn nich sogar muss? Bzw wird von Orten die eine BF haben ein Teil von der gestellt


    Also Einsatzeinheiten müssten meines Wissens pro Kreis/kreisfreier Stadt insgesamt vier Stück vorgehalten werden; geht man von dieser Berechnungsgrundlage aus, so existieren max. 2 BHP/BTP-Bereitschaften pro Kreis; da wir ja durch das Personal der EEs "nur" auf 66 Personen kommen würden, muss somit auch die Feuerwehr eingebunden sein!


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    Verstehst du was ich meine? Daher kann ich mir die BF schwer als Teil einer EE vorstellen, weil sie ja für die Stadt rollen muss.


    Genau richtig, die BF ist kein Teil einer Einsatzeinheit, sondern stattdessen ergänzt sie (als ein Anteil) die beiden EEs, sodass es sich um einen BHP-50 handeln kann. Bei uns erfolgt das bsps. durch FF-Personal (Tragetrupps), Führungs- und Leitungsdienst, hauptamtliches Personal (RettAss & Notärzte) sowie die Besatzung für Sonderbedarfs-Fahrzeuge (GW-Rett & AB-ManV).

  • Also Einsatzeinheiten müssten meines Wissens pro Kreis/kreisfreier Stadt insgesamt vier Stück vorgehalten werden; geht man von dieser Berechnungsgrundlage aus, so existieren max. 2 BHP/BTP-Bereitschaften pro Kreis; da wir ja durch das Personal der EEs "nur" auf 66 Personen kommen würden, muss somit auch die Feuerwehr eingebunden sein!

    Was allerdings ad absurdum geführt wird, da jeder Kreis/kreisfreie Stadt nur einen AB-MANV NRW bekommen hat. Lediglich die Stadt Dortmund hält freiwillig einen baugleichen und selbstbeschafften vor, so dass sie als einzige Stadt/-r Kreis in NRW freiwillig einen zweiten BHP 50 vorhält. ;)


    Für mehr Grautöne!

  • Was allerdings ad absurdum geführt wird

    Was allerdings eher die Regel als die Ausnahme ist. Würden sich alle an das halten, was Sie konzipiert haben, wären Threads wie dieser sinnlos, und wir hätten so schöne Dinge wie bundeseinheitliche...vergessen wir's! :D


    Lediglich die Stadt Dortmund hält freiwillig einen baugleichen und selbstbeschafften vor

    Was ja dann wieder Kommunalvorhaltung wäre, und die EE (=Landesvorhaltung) erstmal nichts angeht!?
    Aber Dortmund hat sich gerade den Tucktuck-Preis für klares Denken verdient, dafür dass sie tats. einen Baugleichen AB beschafft haben, in dem man dann sogar mal was findet.

  • Was allerdings ad absurdum geführt wird, da jeder Kreis/kreisfreie Stadt nur einen AB-MANV NRW bekommen hat. Lediglich die Stadt Dortmund hält freiwillig einen baugleichen und selbstbeschafften vor, so dass sie als einzige Stadt/-r Kreis in NRW freiwillig einen zweiten BHP 50 vorhält. ;)


    Sicher, dass der kommunal beschafft wurde? Ich meine mich daran zu erinnern, dass es damals zwei AB-MANV als Landesreserve NRW gab, die an die FW Dortmund und Bochum gingen, um mögliche Ausfälle kurzfristig auffangen zu können. Gleichzeitig hatte die FW Dortmund damals schon einen kommunalen AB-MANV, der dann mit den beiden neuen in ein neues Konzept eingegliedert wurde.


    Zusätzlich zu den vier EE pro HVB, die gerne auch mal von auswärtigen Einheiten gestellt werden, gibt auch noch eine gewisse Anzahl an Einsatzeinheiten, die als Bezirksreserve der jeweiligen Bezirksregierung dienen. Das sind insgesamt fünf pro Regierungsbezirk, woraus sich eine Gesamtzahl von 241 EE NRW ergibt.

  • Hagen hat bis vor zwei/drei Jahren zwei AB-MANV NRW gehabt und hat einen dann in den Märkischen Kreis abgegeben

    Stimmt so auch nicht ganz. Der zweite AB-MANV (dürfte in Lüdenscheid stehen) war von Anfang an für den MK bestimmt, wurde allerdings an die Stadt Hagen abgegeben/ausgeliehen/wie-auch-immer-man-das-in-Bürokratendeutsch-ausdrückt.

    dass es damals zwei AB-MANV als Landesreserve NRW gab, die an die FW Dortmund und Bochum gingen, um mögliche Ausfälle kurzfristig auffangen zu können

    Ich hatte die Landesreserve unterschlagen. Mea culpa. :S
    In Dortmund stehen sogar drei zumindest äußerlich baugleiche AB-MANV. Einer davon ist regulär vom Land, einer ist Teil der Landesreserve (04 AB-MANV 01 und 02 AB-PatAb 01) und einer hat den Abrollbehälter Rettungsdienst aus 1990 (Standort FW 2) von Heines ersetzt (02 AB-MANV 01), welcher anscheinend als vierter AB-Rettungsdienst/MANV auf der FW 7 am Flughafen seinen Dienst tut (keine näheren Infos dazu bekannt). Bis auf einen Pressebericht habe ich wenig über die beiden AB-MANV aus Bochum gefunden, sonst scheint nur halbwegs sicher zu sein, dass ein Abrollbehälter Logistik-Rettung ersetzt wurde.
    In der ersten Beschaffungsserie wurden 48+2 AB-MANV NRW von BINZ beschafft, die auf die Kreise und kreisfreien Städte mit Wechselladersystem verteilt worden sind. Ausgelassen wurden damals (2007) unter anderem die Landkreise Olpe (hat das Material auf zwei "GW-MANV" verlastet), Neuss und Hochsauerland sowie die kreisfreie Stadt Aachen. Diese wurden auch beim GW-San NRW nicht berücksichtigt und haben nach der Beschaffung eines (gebrauchten) WLF auch einen AB und GW-San bekommen. Im Jahr 2010 gab es dann eine Ausschreibung für einen AB-MANV (als Ersatz für einen verunfallten/defekten) sowie eine für drei AB-MANV NRW (Ausbau FG Beilharz).



    Beim Thema GW-San scheint mit den 74 (?) Der MTF vom Bund dann auch irgendwann in den nächsten Jahren jede EE abgedeckt zu sein, so dass die Arzttruppkraftwagen dann auch mal in den verdienten Ruhestand gehen düfen.


    Für mehr Grautöne!

    Edited once, last by Lars ().

  • eim Thema GW-San scheint mit den 74 (?) Der MTF vom Bund dann auch irgendwann in den nächsten Jahren jede EE abgedeckt zu sein, so dass die Arzttruppkraftwagen dann auch mal in den verdienten Ruhestand gehen düfen.


    Also die ersten 35 GW-San BNW stehen zur Zeit beim BBK und sollen wohl demnächst rausgehen. Daraus dürfte sich folgende Rechnung ergeben:
    Aus der ersten Serie: 108
    Aus der zweiten Serie: 50
    Aus der dritten: 10
    Vom BBK: 35
    Macht also zusammen 203


    Mir ist die Zahl 74 auch noch aus der Gesamtaufstellung bekannt. Dann ist nur die Frage, wann die letzten 39 kommen sollen, bzw. ausgeschrieben werden.
    Ich gehe mal davon aus, dass der "242. GW-San" der am IdF ist, der da schon heute steht.

  • Hab ich etwas nicht mitbekommen oder kommen doch Bundes-GW-San nach NRW?
    Meine letzte Info war, dass das Land NRW auf die MANs verzichtet und stattdessen weiter GW-San 25 auf MB Sprinter beschafft...

  • Hab ich etwas nicht mitbekommen oder kommen doch Bundes-GW-San nach NRW?
    Meine letzte Info war, dass das Land NRW auf die MANs verzichtet und stattdessen weiter GW-San 25 auf MB Sprinter beschafft...


    So ist es auch, deswegen auch GW-San BNW
    Hier die ersten Bilder. Bei Facebook gibts auch auf der Seite einer Berliner DRK-Einheit Fotos der Fahrzeuge auf dem Gelände des BBK.

  • Guten Morgen!
    Weiß jemand welche Städte oder kreisfreien Städte in NRW einen PTZ 10 stellen?

    • Bochum
    • Hagen

    Steht das zufällig irgendwo?


    Mit freundlichen Grüßen
    Patrik

  • Eh hier noch mehr verwirrung auftaucht.


    https://www.idf.nrw.de/service…beroertliche_sanibetr.pdf


    Aus dessen Komponenten besteht die Einsatzeinheit, wie viele Vorgehalten werden ist ebenso damit enthalten.


    Was Regionel Abweicht icht ob Teile der Einsatzeinheit von Mehreren Organisationen gestellt werden oder ob das eine Organisation vorhält.
    In Essen sind mir da die Regionelle Verteilung unbekannt.


    Aber so ist die Struktur.


    VG
    Thema sollte geklärt sein :D


    Steht das zufällig irgendwo?

    jeweiligen RD Bedarfsplan ist bei den Städten einzusehen wer was macht

  • Es muss aber nicht sein, dass jede kreisangehörige Stadt ein Fahrzeug für den PTZ10 des Kreises stellt.

    Da muss ich dir Widersprechen, den jede Stadt ist dazu verpflichtet im Katastrophenchutz mit zuwirken §3 und 4 BHKG, und da die Feuerwehr ebenso nach §23 BHKG im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach RettGes NRW mitwirken kann es u.a sein das z.b eine Stadt einen AB MAnV, oder ähnliche Komponenten vorhält und Unterhält. Diese auch ausschreibt und ggf. sogar der Feuerwehr in die Hand gibt.


    Grund für die Mitwirkung im KatSchutz sind verschiedene, meist um die Bereichsausnahme zu nutzen aber das würde jetzt den Rahmen Sprengen.

  • jede Stadt ist dazu verpflichtet im Katastrophenchutz mit zuwirken §3 und 4 BHKG

    Die Aussage war, Städte - die einem Kreis angehören - müssen nicht zwangsweise Fahrzeuge für den PTZ10 stellen. Wenngleich unklar ist, ob das tatsächlich so existiert (ich würde es eher bezeifeln) besteht die Verpflichtung nach dem BHKG gegenüber kreisangehöriger Städte im Besonderen nicht. Jedenfalls schon mal gar nicht aus den von dir benannten Rechtsgrundlagen, auch meine Kurz-Recherche blieb in soweit Ergebnislos. Wenn du hier schon öffentlich einer Aussage widersprichst, bring' brauchbare Argumente gegen die Aussage: "muss aber nicht sein, dass jede kreisangehörige Stadt ein Fahrzeug für den PTZ10 des Kreises" mit.


    Grund für die Mitwirkung im KatSchutz sind verschiedene, meist um die Bereichsausnahme zu nutzen

    Die Aussage ist - freundlich formuliert - schwierig. Zunächst sind die Kreise und kreisfreie Städte Aufgabenträger des Katastrophenschutzes (vgl. §2 Abs. 1 Nr. 3 BHKG).
    Daneben gibt es die anerkannten Hilfsorganisationen (die sich übrigens von den freiwilligen Hilfsgesellschaften im Sinne des DRKG unterscheiden), namentlich ASB, DLRG, DRK, MHD, JUH. Die haben regelmäßig (sicherlich, habe ehrlicherweise nicht alle Satzungen gelesen) als satzungsgemäße Aufgabe, im Katastrophenschutz mitzuwirken (bzw. ergibt sich das wenigstens aus den satzungsgemäßen Aufgaben). Insoweit ist der Grund für die Mitwirkung im Katastrophenschutz wohl der Wille an der Mitwirkung im Katastrophenschutz.
    Privatunternehmen - soweit es solche in NRW gibt - mögen vielleicht aus dem von dir genannten Grund im Katastrophenschutz mitwirken, diese allgemeine Behauptung bzw. Anschuldigung kann ich widerum so nicht stehen lassen.

    Technische Leitung

  • Die Aussage war, Städte - die einem Kreis angehören - müssen nicht zwangsweise Fahrzeuge für den PTZ10 stellen. Wenngleich unklar ist, ob das tatsächlich so existiert (ich würde es eher bezeifeln) besteht die Verpflichtung nach dem BHKG gegenüber kreisangehöriger Städte im Besonderen nicht. Jedenfalls schon mal gar nicht aus den von dir benannten Rechtsgrundlagen, auch meine Kurz-Recherche blieb in soweit Ergebnislos. Wenn du hier schon öffentlich einer Aussage widersprichst, bring' brauchbare Argumente gegen die Aussage: "muss aber nicht sein, dass jede kreisangehörige Stadt ein Fahrzeug für den PTZ10 des Kreises" mit.

    Doch klar wenn Diese eine Rettungswache Betreiben kann hier eine Verpflichtung Herraus Resultierren, einer der Aktuellsten und der Ersten Kreise in NRW ist der Rhein Kreis Neuss der eine Feuerwehr dazu Verpflichtet hat einen PTZ10 RTW zu Stellen aufgrund der Rechtsgundlage.
    Dann Recherchiere genauer, u.a Kreis Angehörige Gemeinden und Städte können ehrenamtliche Gliederungen dazu Verpflichten (beispiel Rhein ErftKreis). Im Rahmen von Rettungsdienstlichen Ausschreibungen kann eine Pferpflichtung mit dem Katschutz einher gehen sollte sich eine Stadt darauf bewerben muss die Auflage erfüllt werden somit ggf. ein Teil einer EE stellen oder ein RTW im PTZ10(beispiel Köln, Rhein Sieg, Bonn).



    Privatunternehmen - soweit es solche in NRW gibt

    Gibt es reichlich auch die Primär Rettung Fahren um mal einen Auszug zu gegeben, MedCare Bochum, DIG Duisburg, Falck, Prv. RD Rheinoldus, BIKRA, MediCare, Strobel, Kiesling, ...usw.



    diese allgemeine Behauptung bzw. Anschuldigung kann ich widerum so nicht stehen lassen.

    Doch die musst du dir Gefallen lassen, den es gibt einige Organisationen die in vielen Kreisen und Kreisfreien Städten keine Aufgabe des Katastrophenschutz wahrnehmen (Kreis Warendorf), bzw auch u.a nicht am Rettungsdienst Teilnehmen. Oder das Umgekehrte Konstrikt das Organisationen Im Katastrophenschutz Teilnehmen und im RD nicht Mitwirken wie bis 2020 die Organisationen in Remscheid.



    satzungsgemäße Aufgabe, im Katastrophenschutz mitzuwirken

    Satzungsgemäße Aufgaben schön und gut wenn hier für keine Genehmigung der behörde vorliegt kann alles in der Satzung stehen.